Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 35 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
Für § 35 SGB II liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 20 Entscheidungen zu § 35 SGB II →
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Nach Gewicht
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 – L 14 AS 1348/11Zitiert von 1
- SG Berlin, 24.05.2011 – S 149 AS 21300/08Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2016 – L 9 AS 682/15Zitiert von 1
- BVerfG, 14.02.2005 – 1 BvR 199/05Zitiert von 4
- VG Saarland Saarlouis, 10.11.2021 – 1 K 926/19
- LSG Baden-Württemberg, 22.03.2018 – L 7 AS 2969/17Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 14.06.2023 – L 2 SO 2864/21Zitiert von 2
- BSG, 06.10.2022 – B 8 SO 7/21 RSozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten für einen Zweipersonenhaushalt in Minden in Nordrhein-Westfalen - schlüssiges Konzept des Sozialhilfeträgers - Verbot der Einbeziehung vergleichsraumübergreifender Zahlen - konkrete Angemessenheit - individuelle Zugangshemmnisse zum Wohnungsmarkt - Obliegenheit des Sozialhilfeträgers zur Unterstützung bei der WohnungssucheZitiert von 5
- BFH, 13.09.2018 – III R 19/17Billigkeitserlass bei KindergeldrückforderungZitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35 SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.07.2016 Ausfertigung
§ 35 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I 1824)
BGBl. 2016 I S. 1824
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.