Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB II§ 34c Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften
Stand: 10.06.2019
Bestimmt sich das Recht des Trägers nach diesem Buch, Ersatz seiner Aufwendungen von einem anderen zu verlangen, gegen den die Leistungsberechtigten einen Anspruch haben, nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften, die dem § 33 vorgehen, gelten als Aufwendungen auch solche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, die an die mit der leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erbracht wurden.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 34c SGB II →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Berlin, 24.01.2023 – 21 K 510/20
- VG Gelsenkirchen, 02.02.2024 – 11 K 5826/18
- LSG Hessen, 24.04.2023 – L 5 R 168/22Zitiert von 2
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2022 – 2 Sa 353/19
- BSG, 06.09.2017 – B 13 R 20/14 R(Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Übergangsgeld - Höhe - fiktives Arbeitsentgelt - Bezugstätigkeit - bisherige berufliche Tätigkeit ohne Behinderung - kurzzeitig ausgeübte bzw lange zurückliegende Tätigkeit - Prägung des Lebensstandards - behinderungsbedingte Tätigkeit - Auslegung bereichsspezifischer Vorschriften im Lichte des SGB 9 - sozialgerichtliches Verfahren - Wert des Beschwerdegegenstands - keine Gegenrechnung von übergegangenen Ersatzansprüchen iS von § 34b SGB 2 - keine notwendige Beiladung des nachrangigen Grundsicherungsträgers wegen möglichen Erstattungsansprüchen nach § 104 SGB 10 - Ausführungsbescheid während des Revisionsverfahrens - gleichbleibender Streitgegenstand)Zitiert von 13
- SG Karlsruhe, 24.02.2025 – S 5 SO 2799/23
Zuletzt entschieden
- SG Neuruppin, 25.02.2022 – S 26 AS 1130/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2021 – 21 Ta 1158/21Zitiert von 3
- LSG Rheinland-Pfalz, 24.10.2018 – L 6 R 453/15Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34c SGB II zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.07.2016 Ausfertigung
§ 34c umnummeriert und geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2016 (BGBl. I 1824)
BGBl. 2016 I S. 1824
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.