Gesetze / Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch

SGB XIV

§ 39 (zukünftig in Kraft)

SozialrechtBund2 Fassungen

Für § 39 SGB XIV liegt kein Text vor zum Stichtag 13.05.2020.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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