Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
SGB XI§ 83 Verordnung zur Regelung der Pflegevergütung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2011/83#abs-1 (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften zu erlassen über
§ 90 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2011/83#abs-2 (2) Nach Erlass der Rechtsverordnung sind Rahmenverträge und Schiedsstellenregelungen nach § 75 zu den von der Verordnung erfassten Regelungsbereichen nicht mehr zulässig.
Wird zitiert von 19 Entscheidungen zu § 83 SGB XI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 26.05.2020 – L 5 P 38/19Zitiert von 7
- LSG Baden-Württemberg, 27.01.2006 – L 4 P 4599/02
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 – L 30 P 40/17Zitiert von 1
- BGH, 08.11.2001 – III ZR 14/01Heimvertragsrecht: AGB-Kontrolle der Verweisung auf den jeweils gültigen Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI und der Zusammenfassung von Unterkunft und Verpflegung bei der Entgeltangabe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- SG Köln, 23.05.2014 – S 27 P 86/11
- VG Aachen, 03.12.2013 – 2 K 1751/12
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 09.06.2022 – L 9 SO 353/21 B ERZitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.04.2021 – L 30 P 42/17Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 19.11.2015 – 9 K 1463/15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 83 SGB XI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 83 geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.