Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
SGB XI§ 70 Beitragssatzstabilität
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- BSG, 26.09.2019 – B 3 P 1/18 RSoziale Pflegeversicherung - Festsetzung und Anpassung von Pflegesätzen sowie Entgelten für Unterkunft und Verpflegung - Bemessung der Höhe eines Gewinn- bzw Risikozuschlags - Rechtswidrigkeit einer pauschalen Orientierung an der für die Verzinsung von Sozialleistungen geltenden 4%-Regelung - Sachaufklärung von Amts wegen - interne Plausibilitätskontrolle - externer Vergleich - in Blick nehmen der Sicherstellung der Versorgung der Versicherten - Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Beitragssatzstabilität - Gewährung einer schriftlichen Stellungnahme der Interessenvertretung der Heimbewohner - Ermessen der Schiedsstelle - Beurteilung der Leistungsgerechtigkeit und Angemessenheit in eigener Verantwortung - Berechtigung zu Einholung von Sachverständigengutachten - Bemessung der von den Versicherten allein zu tragenden Entgelte für Unterkunft und Verpflegung - Refinanzierung prognostischer GestehungskostenZitiert von 25
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 – L 30 P 12/17 KL
- BSG, 12.06.2008 – B 3 P 2/07 RZitiert von 24
- BSG, 30.10.2001 – B 3 P 2/01 RZitiert von 6
- BSG, 14.12.2000 – B 3 P 18/00 RZitiert von 7
- BSG, 14.12.2000 – B 3 P 19/00 RPflegeversicherung: Externer Vergleich der Einrichtungen als Methode der Wahl zur Ermittlung leistungsgerechter Pflegesätze im Schiedsstellenverfahren KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 60
Zuletzt entschieden
- BSG, 19.02.1998 – B 3 P 3/97 RSoziale Pflegeversicherung: Kein Anspruch auf Pflegeleistungen bei Hilfebedarf durch Diabetes mellitus KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 29
- BSG, 19.02.1998 – B 3 P 7/97 RZitiert von 22
- BSG, 19.02.1998 – B 3 P 5/97 RZitiert von 9
9 Entscheidungen zu § 70 SGB XI →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 70 SGB XI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2011/70#abs-1 (1) Die Pflegekassen stellen in den Verträgen mit den Leistungserbringern über Art, Umfang und Vergütung der Leistungen sicher, daß ihre Leistungsausgaben die Beitragseinnahmen nicht überschreiten (Grundsatz der Beitragssatzstabilität).
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2011/70#abs-2 (2) Vereinbarungen über die Höhe der Vergütungen, die dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität widersprechen, sind unwirksam.