Gesetze / Sicherheitsüberprüfungsgesetz
SÜG§ 36 Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes
Stand: 16.01.2026
Wird zitiert von 1
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- OVG NRW, 28.07.2021 – 16 B 1733/19Sicherheitsüberprüfungsverfahren: Unanwendbarkeit der DSGVO auf Auskunfts- und Kopienansprüche bezüglich der Sicherheitsakte KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%9CG/36#abs-1 (1) Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes finden wie folgt Anwendung:
1.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%9CG/36#abs-2 (2) Zudem sind anzuwenden:
1.
die Vorschriften des Ersten Abschnitts und die §§ 14 und 23 Absatz 1 Satz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes,
2.
3.
§ 8 sowie § 9e Absatz 1 Satz 2 des BND-Gesetzes.