§ 13
Stand: 10.06.2019
Stimmt der zuständige Bundesminister zu, so hat er die Ernennung des Gewählten beim Bundespräsidenten zu beantragen.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 13 RiWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerwG, 13.11.2019 – 2 C 35/18Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert angreifbarZitiert von 12
- OVG Niedersachsen, 10.12.2015 – 5 ME 199/15Zitiert von 5
- BVerfG, 20.09.2016 – 2 BvR 2453/15Berufung der Richter an den obersten Gerichtshöfen des BundesZitiert von 159
- VG Stuttgart, 17.11.2022 – 10 K 3388/22Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2019 – 4 S 177/19Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um das Amt des Vizepräsidenten einer Hochschule Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2017 – 5 K 242.15Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.