Gesetze / Richterwahlgesetz

RiWG

§ 11

Stand: 10.06.2019

Bund5 Entscheidungen

Der Richterwahlausschuß prüft, ob der für ein Richteramt Vorgeschlagene die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für dieses Amt besitzt.

←§ 10 →§ 12