§ 11
Stand: 10.06.2019
Der Richterwahlausschuß prüft, ob der für ein Richteramt Vorgeschlagene die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für dieses Amt besitzt.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu § 11 RiWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 06.02.2026 – AnwZ 1/24Klage eines Rechtsanwaltes gegen die Nichtbenennung durch den Wahlausschuss für Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof
- VG Gießen, 19.05.2023 – 5 L 855/23.GI.A
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 – OVG 4 S 24/20Zitiert von 6
- OVG Schleswig, 21.10.2019 – 2 MB 3/19Konkurrentenschutz um eine Richterstelle; Bindung des Dienstherrn an Art. 33 Abs. 2 GG trotz Richterwahlausschusses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 41
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.10.2017 – 5 K 242.15Zitiert von 2
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