Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / RiFoG · GV. NRW. S. 656

Gesetz zur Errichtung eines Fonds für eine Inanspruchnahme des Landes Nordrhein-Westfalen aus der im Zusammenhang mit der Risikoabschirmung zugunsten der WestLB AG erklärten Garantie

10 Normen · Ausgangsfassung vom 28.10.2008 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Errichtung
  3. § 2 Zweck
  4. § 3 Stellung im Rechtsverkehr
  5. Volltext
  6. § 4 Zuweisung an das Sondervermögen
  7. § 5 Verwaltung und Anlage der Mittel
  8. § 6 Verwendung der Mittel
  9. § 7 Wirtschaftsplan
  10. § 8 Jahresrechnung
  11. § 9 Auflösung
  12. § 10 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    19.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.12.2024, Artikel 4

    GV. NRW. S. 1220

  2. Historischer Änderungsnachweis

    24.10.2017 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 17.10.2017, Artikel 1

    GV. NRW. S. 825

  3. Historischer Änderungsnachweis

    10.12.2009 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 04.12.2009, Artikel 2

    GV. NRW. S. 656

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).