Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 6 Mehrere Rechtsanwälte
Stand: 13.04.2022
Ist der Auftrag mehreren Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 6 RVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 19.09.2017 – VI ZB 72/16Kostenerstattung: Rechtsmissbräuchlichkeit einer Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts durch einen Streitgenossen ohne sachlichen GrundZitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 16.03.2023 – 6 WF 36/23
- VG Koblenz, 21.03.2011 – 3 K 474/10.KO
- BGH, 14.06.2005 – VI ZB 5/05Zitiert von 3
- BVerwG, 06.10.2009 – 4 KSt 1009.07Zitiert von 4
- OLG Köln, 15.03.2024 – 20 U 240/23Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BPatG, 01.12.2015 – 5 ZA (pat) 103/14 und 5 ZA (pat) 104/14Patentnichtigkeitsklageverfahren – Kostenfestsetzungsverfahren – "Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte" – zur Zahlung einer Klagegebühr für die Erhebung einer gemeinsamen Klage durch mehrere Kläger – zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte – zur gesonderten Beauftragung von Rechts- und Patentanwälten einer gemischten Sozietät – zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten als Doppelvertretungskosten für juristische Probleme kostenrechtlicher Art
- FG Köln, 30.07.2009 – 10 Ko 1450/09Zitiert von 10
- FG Köln, 08.12.2008 – 10 Ko 3591/08Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 RVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.