§ 6 RVG — Mehrere Rechtsanwälte

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Stand: 13.04.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ist der Auftrag mehreren Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Erledigung übertragen, erhält jeder Rechtsanwalt für seine Tätigkeit die volle Vergütung.