Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
Stand: 13.04.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/32#abs-1 (1) Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/32#abs-2 (2) Der Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. Rechtsbehelfe, die gegeben sind, wenn die Wertfestsetzung unterblieben ist, kann er aus eigenem Recht einlegen.
Wird zitiert von 1.430 Entscheidungen zu § 32 RVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 03.12.2007 – L 5 KA 3492/07 W-B
- OLG Celle, 23.02.2023 – 24 W 2/23Zitiert von 6
- BFH, 17.11.2015 – III S 11/15(Antragsrecht des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG - Im Grundsatz keine vorläufige Streitwertfestsetzung in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit)Zitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 02.10.2023 – 20 W 158/23
- OLG Düsseldorf, 02.06.2022 – 3 WF 2/22
- LAG München, 06.06.2023 – 3 Ta 59/23Gegenstandswertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
Zuletzt entschieden
- OLG Nürnberg, 25.08.2026 – 8 W 1488/26 VerStreitwertfestsetzung: Ansatz von lediglich 20 % des Werts bei Klage auf Fortbestand einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach anerkanntem Versicherungsfall Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 24.08.2026 – 1 E 595/26Streitwertfestsetzung für ein reines Kassationsbegehren nach der Auffangregelung des § 52 Abs. 2 GKG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2026 – OVG 4 L 7/26Streitwert einer Klage gegen den Ausschluss aus einem beamtenrechtlichen Auswahlverfahren; Zurückweisung der Streitwertbeschwerde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 RVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.