Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

RVG

§ 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren

Stand: 13.04.2022

Bund2 Fassungen1.386 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/32#abs-1 (1) Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/32#abs-2 (2) Der Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. Rechtsbehelfe, die gegeben sind, wenn die Wertfestsetzung unterblieben ist, kann er aus eigenem Recht einlegen.

§ 31b § 33