Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
Stand: 13.04.2022
Wird zitiert von 1.386
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 03.12.2007 – L 5 KA 3492/07 W-B
- OLG Celle, 23.02.2023 – 24 W 2/23Zitiert von 6
- BFH, 17.11.2015 – III S 11/15(Antragsrecht des Rechtsanwalts nach § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG - Im Grundsatz keine vorläufige Streitwertfestsetzung in Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit)Zitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 02.10.2023 – 20 W 158/23
- LAG München, 06.06.2023 – 3 Ta 59/23Gegenstandswertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Anwendbarkeit des Verschlechterungsverbots KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- LAG Nürnberg, 16.07.2025 – 2 Ta 36/25
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 RVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/32#abs-1 (1) Wird der für die Gerichtsgebühren maßgebende Wert gerichtlich festgesetzt, ist die Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/32#abs-2 (2) Der Rechtsanwalt kann aus eigenem Recht die Festsetzung des Werts beantragen und Rechtsmittel gegen die Festsetzung einlegen. Rechtsbehelfe, die gegeben sind, wenn die Wertfestsetzung unterblieben ist, kann er aus eigenem Recht einlegen.