Gesetze / Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
RVG§ 15a Anrechnung einer Gebühr
Stand: 01.06.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/15a#abs-1 (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/15a#abs-2 (2) Sind mehrere Gebühren ganz oder teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag der Anrechnung jedoch denjenigen Anrechnungsbetrag nicht übersteigen, der sich ergeben würde, wenn eine Gebühr anzurechnen wäre, die sich aus dem Gesamtbetrag der betroffenen Wertteile nach dem höchsten für die Anrechnungen einschlägigen Gebührensatz berechnet. Bei Betragsrahmengebühren darf der Gesamtbetrag der Anrechnung den für die Anrechnung bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RVG/15a#abs-3 (3) Ein Dritter kann sich auf die Anrechnung nur berufen, soweit er den Anspruch auf eine der beiden Gebühren erfüllt hat, wegen eines dieser Ansprüche gegen ihn ein Vollstreckungstitel besteht oder beide Gebühren in demselben Verfahren gegen ihn geltend gemacht werden.
Wird zitiert von 374 Entscheidungen zu § 15a RVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2010 – 4 KO 409/10Zitiert von 8
- SG Aachen, 21.02.2017 – S 14 SF 80/15 EZitiert von 5
- OVG Niedersachsen, 27.10.2009 – 13 OA 134/09Keine Anwendbarkeit des § 15a RVG auf Altfälle; Vergütungsfestsetzung nach bisherigem Recht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- LSG Bayern, 22.05.2019 – L 12 SF 282/14 EZitiert von 4
- OVG NRW, 08.02.2011 – 2 E 1410/10Zitiert von 11
- LG Arnsberg, 19.04.2010 – 6 T 55/10Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 07.07.2026 – 6 U 53/25Pauschalreiserecht: Minderung des Reisepreises und Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei Ausfall vereinbarter Hafenanläufe einer Kreuzfahrt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Düsseldorf, 07.05.2026 – 10 U 72/25
- OLG Brandenburg, 18.12.2025 – 6 W 86/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15a RVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2026 in Kraft
§ 15a geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 7. April 2025 (BGBl. I Nr. 109)
BGBl. 2025 I Nr. 109
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.