Gesetze / Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung
RAVPV§ 20 Führung der besonderen elektronischen Postfächer
Stand: 01.08.2022
Wird zitiert von 9
Nach Gewicht
- BGH, 22.03.2021 – AnwZ (Brfg) 2/20Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Anspruch von Rechtsanwälten gegen die Bundesrechtsanwaltskammer auf die besondere Verschlüsselungstechnik der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung
- BGH, 16.09.2025 – VIII ZB 25/25Einreichung eines nicht-qualifiziert elektronisch signierten Schriftsatzes über besonderes elektronisches Anwaltspostfach einer prozessbevollmächtigten anwaltlichen BerufsausübungsgesellschaftZitiert von 2
- BSG, 27.09.2023 – B 2 U 1/23 RSozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - Revisionsschrift - Einlegungsfrist - Formverstoß - Unwirksamkeit - elektronisches Dokument - Einreichung über das besondere elektronische Anwaltspostfach - wirksamer Eingang bei Gericht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - anwaltliche Sorgfaltspflichten - Kontrollpflichten - Überwachungspflichten - sicherer Übermittlungsweg - Übereinstimmung der signierenden mit der versendenden Person - Recht zum Versand nicht auf andere Personen übertragbar - Folge einer Verletzung des Überlassungsverbots - krankheitsbedingte Abwesenheit des Prozessbevollmächtigten - Anforderungen an den Vortrag zur Unmöglichkeit einer persönlichen Versendung der RevisionsschriftZitiert von 12
- AG Kaufbeuren, 31.07.2024 – 1 M 365/24Zitiert von 1
- BVerfG, 20.12.2017 – 1 BvR 2233/17Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Regelungen bzgl des anwaltlichen elektronischen Rechtsverkehrs, insb der Einführung des besonderen elektronischen Postfachs (beA) - Möglichkeit einer Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) nicht hinreichend dargelegtZitiert von 29
- BVerwG, 06.11.2024 – 4 BN 3/24, 4 BN 3/24 (4 CN 3/24)Bestätigung der Nutzung des sicheren Übermittlungswegs durch den vertrauenswürdigen Herkunftsnachweis; RevisionszulassungZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 28.05.2024 – 15 A 77/23
- BSG, 18.01.2023 – B 2 U 74/22 B(Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis - Formverstoß - elektronischer Rechtsverkehr - Versendung auf einem sicheren Übermittlungsweg gem § 65a Abs 3 S 1 Alt 2 SGG - besonderes elektronisches Anwaltspostfach - erkennbare Übereinstimmung der das Dokument signierenden Person mit dem Postfachinhaber - maßgeblicher Zeitpunkt: Zugang der Prozesserklärung - Verfahrensfehler - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - nicht ordnungsgemäße Bezeichnung gem § 160a Abs 2 S 3 SGG)Zitiert von 1
- BAG, 05.06.2020 – 10 AZN 53/20Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer ÜbermittlungswegZitiert von 80
9 Entscheidungen zu § 20 RAVPV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 RAVPV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RAVPV/20#abs-1 (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer auf der Grundlage des Protokollstandards „Online Services Computer Interface – OSCI“ oder einem künftig nach dem Stand der Technik an dessen Stelle tretenden Standard zu betreiben. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat fortlaufend zu gewährleisten, dass die in § 19 Absatz 1 genannten Personen und Stellen miteinander sicher elektronisch kommunizieren können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RAVPV/20#abs-2 (2) Der Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach soll barrierefrei im Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RAVPV/20#abs-3 (3) Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zu gewährleisten, dass