Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/27670 · S. 241
Zu Artikel 2 (Änderung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung)
Zu Artikel 2 (Änderung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung) Mit der Neufassung des § 31 BRAO-E, der erstmals auch die Aufnahme von zugelassenen Berufsausübungsge- sellschaften in die Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern vorsieht, werden Änderungen in den Teilen 1 und 2 der RAVPV erforderlich, die dieser Erweiterung Rechnung tragen. Zudem bedingt die mit dem neuen § 31b BRAO-E neu geschaffene Möglichkeit eines beA für Berufsausübungsgesellschaften Änderungen im Teil 4 der RAVPV. Drucksache 19/27670 – 242 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht wird an die geänderte Überschrift des § 1 RAVPV-E angeglichen. Zu Nummer 2 (Änderung des § 1 RAVPV) In die Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern sind nach § 31 Absatz 4 BRAO-E künftig auch zugelassene Be- rufsausübungsgesellschaften einzutragen. § 1 RAVPV kann sich daher nicht mehr wie bisher nur auf Personen beziehen. Deshalb soll durch den Buchstaben a zunächst die Überschrift allgemeiner gefasst werden und der sich auf die Eintragung von Personen beziehende derzeitige Inhalt des Paragraphen durch den Buchstaben b zum neuen Absatz 1 werden. Bei der Änderung durch den Buchstaben c handelt es sich um Folgeänderungen zu den Ände- rungen in § 206 BRAO-E. Mit dem Buchstaben d soll ein neuer Absatz 2 angefügt werden, der in Anlehnung an den künftigen Absatz 1 die Berufsausübungsgesellschaften nennt, die künftig in die Verzeichnisse einzutragen sind. Zu Nummer 3 (Änderung des § 2 RAVPV) Zu Buchstabe a Absatz 4 Satz 1 bestimmt bisher insbesondere, dass als Name einer Kanzlei im Sinne des § 31 Absatz 3 Nummer 2 BRAO die Bezeichnung einzutragen ist, unter der eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt am je
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.289 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/27670, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 922.014–932.303 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71b94208955dbf89….
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