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Artikel 2 · BT-Drs. 19/27670 · S. 241

Zu Artikel 2 (Änderung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung)

Zu Artikel 2 (Änderung der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung)
Mit der Neufassung des § 31 BRAO-E, der erstmals auch die Aufnahme von zugelassenen Berufsausübungsge-
sellschaften in die Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern vorsieht, werden Änderungen in den Teilen 1 und 2
der RAVPV erforderlich, die dieser Erweiterung Rechnung tragen. Zudem bedingt die mit dem neuen § 31b
BRAO-E neu geschaffene Möglichkeit eines beA für Berufsausübungsgesellschaften Änderungen im Teil 4 der
RAVPV.
Drucksache 19/27670                                 – 242 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird an die geänderte Überschrift des § 1 RAVPV-E angeglichen.

Zu Nummer 2 (Änderung des § 1 RAVPV)
In die Verzeichnisse der Rechtsanwaltskammern sind nach § 31 Absatz 4 BRAO-E künftig auch zugelassene Be-
rufsausübungsgesellschaften einzutragen. § 1 RAVPV kann sich daher nicht mehr wie bisher nur auf Personen
beziehen. Deshalb soll durch den Buchstaben a zunächst die Überschrift allgemeiner gefasst werden und der sich
auf die Eintragung von Personen beziehende derzeitige Inhalt des Paragraphen durch den Buchstaben b zum neuen
Absatz 1 werden. Bei der Änderung durch den Buchstaben c handelt es sich um Folgeänderungen zu den Ände-
rungen in § 206 BRAO-E. Mit dem Buchstaben d soll ein neuer Absatz 2 angefügt werden, der in Anlehnung an
den künftigen Absatz 1 die Berufsausübungsgesellschaften nennt, die künftig in die Verzeichnisse einzutragen
sind.

Zu Nummer 3 (Änderung des § 2 RAVPV)
Zu Buchstabe a
Absatz 4 Satz 1 bestimmt bisher insbesondere, dass als Name einer Kanzlei im Sinne des § 31 Absatz 3 Nummer 2
BRAO die Bezeichnung einzutragen ist, unter der eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt am je

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.289 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27670, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 922.014–932.303 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 71b94208955dbf89….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP