Gesetze / Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
ProdGewStatG§ 6a Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen der Wasserversorgung, der Abwasser- und Abfallentsorgung und der Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Stand: 01.01.2022
Die Erhebungen erfassen
bei den Betrieben der Wasserversorgung von höchstens 500 Unternehmen der Wasserversorgung sowie den Betrieben der Wasserversorgung aller anderen Unternehmen
Änderungsverlauf
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22.02.2021 Ausfertigung
§ 6a geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBl. I 266)
BGBl. 2021 I S. 266
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17.03.2008 Ausfertigung
§ 6a eingefügt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I 399)
BGBl. I S. 399
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