Gesetze / Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe
ProdGewStatG§ 6 Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen der Energieversorgung
Die Erhebungen erfassen
Änderungsverlauf
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22.02.2021 Ausfertigung
§ 6 aufgehoben durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Februar 2021 (BGBl. I 266)
BGBl. 2021 I S. 266
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17.03.2008 Ausfertigung
§ 6 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. März 2008 (BGBl. I 399 535)
BGBl. 2008 I S. 399
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26.07.2002 Ausfertigung
§ 6 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juli 2002 (BGBl. I 2867)
BGBl. 2002 I S. 2867
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.