Gesetze / Postbankleistungsentgeltverordnung

PBLEntgV

§ 1 Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte

Stand: 07.07.2020

Bund2 Fassungen

Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Bank AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.

→§ 2