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§ 1 PostbankLEntgV — Persönlicher Geltungsbereich, leistungsbezogene Entgelte

Postbankleistungsentgeltverordnung

Stand: 07.07.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Den Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen, die bei der Deutschen Bank AG beschäftigt sind, kann ein nicht ruhegehaltfähiges leistungsbezogenes Entgelt (Leistungsentgelt) gewährt werden.