Gesetze / Patentkostenzahlungsverordnung
PatKostZV§ 2 Zahlungstag
Stand: 01.07.2026
Als Zahlungstag gilt
Wird zitiert von 97 Entscheidungen zu § 2 PatKostZV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 12.05.2016 – 7 W (pat) 29/15Patentbeschwerdeverfahren – Zahlung der Einspruchsgebühr - "Verzögerte Einziehung" – Entrichtung der patentamtlichen Gebühr im Wege einer Lastschrift - der Tag des Eingangs der Lastschrift gilt als Zahlungstag, sofern die Einziehung der Gebühr zugunsten der zuständigen Bundeskasse erfolgt – der Kostenschuldner trägt das Risiko, dass es nicht zur Einziehung kommtZitiert von 4
- BPatG, 25.02.2020 – 7 W (pat) 6/19Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – zur Begründung eines Zahlungstages durch ein SEPA-Basislastschriftmandat - Angaben zum Verwendungszeck des Mandats müssen hinreichend bestimmt sein
- BPatG, 18.10.2018 – 30 W (pat) 510/18Markenbeschwerdeverfahren – "Das B" – verspäteter Eingang der Beschwerdegebühr – Fiktion der Nichteinlegung der Beschwerde - keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Verschulden - Ausführungen zum Zahlungstag bzw. zu Zahlungswegen - zur Sicherstellung des rechtzeitigen Zahlungseingangs
- BPatG, 13.11.2017 – 7 W (pat) 30/16Patentbeschwerdeverfahren – "Unrichtiger Betrag bei SEPA-Lastschrift" - Erteilung eines SEPA-Basislastschriftmandats – keine vollständige Zahlung – DPMA wird gleichzeitig zur Einziehung eines darüber hinaus geschuldeten Betrages ermächtigt - Höhe der Kostenschuld ergibt sich eindeutig aus den sonstigen Angaben - Zahlung ist in ausreichender Höhe als bewirkt anzusehenZitiert von 4
- BPatG, 09.05.2017 – 10 W (pat) 141/14Patentbeschwerdeverfahren – "Trennwandeinrichtung" – Zurückweisung der Anmeldung - zur Erfüllung der Gebührenschuld – Lastschrifteinzugsermächtigung – Rücklastschrift – keine Erfüllung der GebührenschuldZitiert von 2
- BPatG, 07.06.2016 – 30 W (pat) 34/14Markenbeschwerdeverfahren – "factis" – Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr – ohne Sachprüfung erfolgte Stornierung der Lastschrifteinzugsermächtigung – Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten - keine WiedereinsetzungZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BPatG, 08.06.2026 – 19 W (pat) 30/25
- BPatG, 30.11.2023 – 30 W (pat) 34/23
- BPatG, 28.04.2023 – 18 W (pat) 6/19Einspruchsbeschwerdesache – „Verfahren zum vorübergehenden Unterbrechen einer extrakorporalen Blutbehandlung, Steuervorrichtung und Blutbehandlungsvorrichtung“ – Zu einer im Einspruchsschriftsatz falsch angegebenen Nummer des Patents – Stand der Technik - keine erfinderische Tätigkeit - keine Patentfähigkeit
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 PatKostZV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.02.2022 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Februar 2022 (BGBl. I 171)
BGBl. 2022 I S. 171
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01.11.2013 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. November 2013 (BGBl. I 3906)
BGBl. 2013 I S. 3906
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