Gesetze / Patentkostenzahlungsverordnung
PatKostZV§ 2 Zahlungstag
Als Zahlungstag gilt
Änderungsverlauf
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07.02.2022 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Februar 2022 (BGBl. I 171)
BGBl. 2022 I S. 171
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01.11.2013 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 1. November 2013 (BGBl. I 3906)
BGBl. 2013 I S. 3906
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.