§ 146
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 10
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 08.03.2004 – 4a O 104/01
- LG Düsseldorf, 09.12.2003 – 4a O 143/03
- OLG Düsseldorf, 01.07.2011 – I-2 W 22/11
- LG Düsseldorf, 17.04.2007 – 4b O 70/06Zitiert von 2
- LG Düsseldorf, 29.06.2017 – 4b O 85/15
- BPatG, 30.10.2014 – 7 W (pat) 71/14
Zuletzt entschieden
- BPatG, 17.09.2014 – 7 W (pat) 45/14Patentbeschwerdeverfahren – „Verfahren zum Betrieb einer Vibrationsrammanordnung“ – zur Akteneinsicht – kein berechtigtes Interesse bei Hinweis auf eine noch nicht offengelegte Patentanmeldung durch einen WerbeprospektZitiert von 2
- BPatG, 17.09.2014 – 7 W (pat) 46/14Patentbeschwerdeverfahren – „Vibrationsrammanordnung sowie Verfahren zum Betrieb der Vibrationsrammanordnung“ – zur Akteneinsicht – kein berechtigtes Interesse bei Hinweis auf eine noch nicht offengelegte Patentanmeldung durch einen WerbeprospektZitiert von 1
- LG Düsseldorf, 05.07.2011 – 4b O 177/10Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 146 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer Gegenstände oder ihre Verpackung mit einer Bezeichnung versieht, die geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, daß die Gegenstände durch ein Patent oder eine Patentanmeldung nach diesem Gesetz geschützt seien, oder wer in öffentlichen Anzeigen, auf Aushängeschildern, auf Empfehlungskarten oder in ähnlichen Kundgebungen eine Bezeichnung solcher Art verwendet, ist verpflichtet, jedem, der ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Rechtslage hat, auf Verlangen Auskunft darüber zu geben, auf welches Patent oder auf welche Patentanmeldung sich die Verwendung der Bezeichnung stützt.