Gesetze / Patentanwaltsordnung
PAO§ 119 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Patentanwalts
Die Hauptverhandlung kann gegen einen Patentanwalt, der nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn er ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen ist, daß in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.
Änderungsverlauf
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07.07.2021 Ausfertigung
§ 119 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. Juli 2021 (BGBl. I 2363)
BGBl. 2021 I S. 2363
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