Gesetze / Patentanwaltsordnung

PAO

§ 119 Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Patentanwaltskammer

Stand: 01.08.2022

Bund2 Fassungen

Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Patentanwaltskammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn es ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen wurde, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.

§ 118 § 120