Gesetze / Patentanwaltsordnung

PAO

§ 116 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/116?asof=2019-06-10#abs-1 (1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Landgericht die Anschuldigung zur Hauptverhandlung zu.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/116?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Patentanwalt nicht angefochten werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/116?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Der Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird, ist zu begründen. Gegen den Beschluß steht der Staatsanwaltschaft die sofortige Beschwerde zu.

§ 102b § 103a