Gesetze / Patentanwaltsordnung

PAO

§ 116 Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens

Stand: 01.08.2022

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/116#abs-1 (1) In dem Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet wird, läßt das Landgericht die Anschuldigung zur Hauptverhandlung zu.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/116#abs-2 (2) Der Beschluß, durch den das Hauptverfahren eröffnet worden ist, kann von dem Mitglied der Patentanwaltskammer nicht angefochten werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/116#abs-3 (3) Der Beschluß, durch den die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt wird, ist zu begründen. Gegen den Beschluß steht der Staatsanwaltschaft die sofortige Beschwerde zu.

§ 115 § 117