§ 5 Gültigkeitsdauer
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Pa%C3%9FG%201986/5?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der Reisepass, der Dienstpass und der Diplomatenpass sind zehn Jahre gültig. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie im Fall des § 1 Abs. 3 sind sie sechs Jahre gültig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Pa%C3%9FG%201986/5?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/Pa%C3%9FG%201986/5?asof=2019-06-10#abs-3 (3) Der vorläufige Reisepass, der vorläufige Dienstpass und der vorläufige Diplomatenpass sind höchstens ein Jahr gültig.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/Pa%C3%9FG%201986/5?asof=2019-06-10#abs-4 (4) Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Passes ist nicht zulässig. Abweichend von Satz 1 kann der Kinderreisepass bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/Pa%C3%9FG%201986/5?asof=2019-06-10#abs-5 (5) Die Gültigkeitsdauer eines Passes darf in den Fällen des § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes den Zeitpunkt der Vollendung des 23. Lebensjahres des Inhabers so lange nicht überschreiten, bis die zuständige Behörde den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt hat.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/Pa%C3%9FG%201986/5?asof=2019-06-10#abs-6 (6) § 7 Abs. 2 bleibt unberührt.
Änderungsverlauf
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01.11.2024 in Kraft
§ 5 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (BGBl. I Nr. 206)
BGBl. 2024 I Nr. 206
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22.03.2024 Ausfertigung
§ 5 aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 22. März 2024 (BGBl. I Nr. 104 104)
BGBl. 2024 I Nr. 104
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01.11.2023 in Kraft
§ 5 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. I Nr. 271)
BGBl. 2023 I Nr. 271
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03.12.2020 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 12 1. 5. 2025 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2744)
BGBl. 2020 I S. 2744
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