Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 19/21986 · S. 33
Zu Artikel 12 (Weitere Änderung des Passgesetzes)
Zu Artikel 12 (Weitere Änderung des Passgesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Manipulationen des Passbilds durch „Morphing“ (s. die Ausführungen unter A.II.1.) und anschließende uner- laubte Grenzübertritte werden künftig dadurch erschwert, dass das Lichtbild ausschließlich digital zu erstellen und zu übermitteln ist. Darüber hinaus wird der Antragsprozess bürgerfreundlicher gestaltet. Bürgerinnen und Bürger haben bei der Lichtbilderstellung die Wahl. Sie können das Lichtbild durch einen Dienstleister der Privat- wirtschaft erstellen lassen. Dienstleister müssen sicherstellen, dass eine elektronische, medienbruchfreie Über- mittlung eines unbearbeiteten Lichtbilds an den Passhersteller auf sicherem Weg erfolgt. Darüber hinaus können Drucksache 19/21986 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode sie das Lichtbild vor Ort in der Passbehörde erstellen lassen, sofern die Behörde über Lichtbildaufnahmegeräte verfügt. Passbehörden werden nach Bedarf ausgestattet. Eine Bearbeitung des Lichtbilds durch Bildbearbeitungs- programme ist auch dann unzulässig, wenn sie kein „Morphing“ darstellt. Davon unberührt bleibt eine Verände- rung des Lichtbilds, welche allein dazu dient, technische Vorgaben zum Format oder zur Biometrie einzuhalten. Zu Buchstabe b Bestehen Zweifel, ob das Lichtbild in unzulässiger Weise bearbeitet wurde oder ob das Lichtbild die Person ab- bildet, welche den Pass beantragt, kann angeordnet werden, dass ein neues Lichtbild in Gegenwart eines Mitar- beiters einer Passbehörde angefertigt wird. Sofern eine Behörde nicht über ein Lichtbildaufnahmegerät verfügt, ist das Lichtbild in einer Behörde mit einer entsprechenden technischen Ausstattung aufzunehmen. Es ist sicher- zustellen, dass genügend Behörden eine Licht
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.425 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/21986, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 99.576–102.001 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 69079618f7bfd83e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP