Gesetze / Personenstandsgesetz
PStG§ 22 Fehlende Angaben
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 19
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 10.10.2017 – 1 BvR 2019/16Verfassungswidrigkeit der Versagung der positiven Eintragung von Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, in das GeburtenregisterZitiert von 39
- BGH, 22.06.2016 – XII ZB 52/15Personenstandssache: Zulässigkeit der Eintragung "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts im GeburtenregisterZitiert von 2
- BGH, 22.04.2020 – XII ZB 383/19Änderung des Geschlechtseintragseintrags bei empfundener Intersexualität nach PStG und TSGZitiert von 8
- OLG Saarbrücken, 16.11.2020 – Vollz (Ws) 10/20
- OLG Düsseldorf, 29.01.2018 – 25 Wx 76/17Zitiert von 2
- OLG Frankfurt am Main, 19.05.2015 – 20 W 15/15
Zuletzt entschieden
- OLG Nürnberg, 15.09.2025 – 7 Wx 1222/25
- OLG Köln, 16.07.2025 – 26 W 5/25
- BVerfG, 17.11.2023 – 1 BvR 1915/23Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der Weigerung eines Standesamtes, ein Neugeborenes ohne Geschlechtsangabe in das Geburtsregister einzutragen - Grundrechtsverletzung nicht dargelegtZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 22 PStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/22#abs-1 (1) Kann der Anzeigende die Vornamen des Kindes nicht angeben, so müssen sie binnen eines Monats mündlich oder schriftlich angezeigt werden. Sie werden alsdann bei dem Geburtseintrag beurkundet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/22#abs-2 (2) Die Vornamen des Kindes können nachträglich auch bei einem anderen Standesamt als dem, das die Geburt des Kindes beurkundet hat, angezeigt werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PStG/22#abs-3 (3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden.