Gesetze / Personenstandsgesetz

PStG

§ 23 Zwillings- oder Mehrgeburten

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Bei Zwillings- oder Mehrgeburten ist jede Geburt gesondert einzutragen. Die Eintragungen müssen erkennen lassen, in welcher Zeitfolge die Kinder geboren sind.

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