Gesetze / Personenbeförderungsgesetz
PBefG§ 42b Technische Anforderungen
Stand: 01.08.2021
Im innerdeutschen Personenfernverkehr dürfen nur Kraftomnibusse eingesetzt werden, die
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 42b PBefG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- FG Niedersachsen, 24.01.2018 – 11 K 236/17Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
16.04.2021 Ausfertigung
§ 42b neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I 822)
BGBl. 2021 I S. 822
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.