Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

OWiG

§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz

Stand: 10.06.2019

StrafrechtBund73 Entscheidungen

Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.

§ 2 § 4