Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§ 5 Räumliche Geltung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 31.01.2017 – III - 1 RBs 302/16
- BGH, 10.04.2017 – 4 StR 299/16Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfall in Höhe des gesamten Transportlohns bei internationalem StraßengütertransportZitiert von 10
- BGH, 19.06.1986 – 4 StR 622/85Zitiert von 5
- EuGH, 26.09.2018 – C-513/17Zitiert von 7
- LG Waldshut-Tiengen, 19.07.2013 – 3 O 28/12 KfH
- OLG Köln, 29.10.1991 – Ss 508/91 (B) - 224 B -
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 28.02.2018 – 4 Kart 3/17 OWi
- OLG Braunschweig, 21.12.2015 – 1 Ss (OWi) 165/15Zitiert von 2
- OLG Karlsruhe, 23.12.2014 – 2 (6) SsBs 601/14; 2 (6) SsBs 601/14 - AK 160/14Zitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 OWiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.