Gesetze / Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
OWiG§ 5 Räumliche Geltung
Stand: 10.06.2019
Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu § 5 OWiG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 31.01.2017 – III - 1 RBs 302/16
- BGH, 10.04.2017 – 4 StR 299/16Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfall in Höhe des gesamten Transportlohns bei internationalem StraßengütertransportZitiert von 10
- BGH, 19.06.1986 – 4 StR 622/85Zitiert von 5
- EuGH, 26.09.2018 – C-513/17Zitiert von 8
- LG Waldshut-Tiengen, 19.07.2013 – 3 O 28/12 KfH
- OLG Köln, 29.10.1991 – Ss 508/91 (B) - 224 B -
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 17.07.2026 – 19 U 35/25Online-Glücksspiel: Erstattung von Spieleinsätzen wegen fehlender Erlaubnis auch bei Spielteilnahme aus dem Ausland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 10.07.2026 – 19 U 9/25Online-Glücksspiel: Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter auch bei Teilnahme aus dem Ausland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 20.07.2025 – 19 U 63/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 OWiG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.12.2018 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I 2571)
BGBl. 2018 I S. 2571
BGBl. 2018 I S. 2571 Gesetzgebungsmaterialien
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25.08.1998 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. August 1998 (BGBl. I 2432 419)
BGBl. 1998 I S. 2432
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22.07.1997 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Juli 1997 (BGBl. I 1870)
BGBl. 1997 I S. 1870
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.