Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 186
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der Corona-Krise
9 Normen · Ausgangsfassung vom 24.03.2020 · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 8 — Auflösung | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Errichtung
- § 2 Zweck
- § 3 Stellung im Rechtsverkehr
- § 4 Verwaltung der Mittel
- § 5 Verwendung der Mittel
- § 6 Wirtschaftsplan
- § 7 Jahresrechnung
- § 8 Auflösung
- § 9 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
21.12.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 21.12.2022
GV. NRW. S. 1132
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).