Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2021 S. 275

Satzung zur Erhebung von Kosten für Amtshandlungen der Landesmedienanstalten auf Grundlage des Medienstaatsvertrages (MStV) sowie des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)

16 Normen · Ausgangsfassung vom 19.02.2021 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Amtshandlung, Kostengläubiger, Kostenschuldner, sachliche Kostenfreiheit
  3. § 2 Gebührenverzeichnis und Gebührenbemessung
  4. § 3 Mehrere Amtshandlungen
  5. § 4 Kosten bei Ablehnung, Zurücknahme oder Erledigung eines Antrags
  6. § 5 Kosten im Rechtsbehelfsverfahren
  7. § 6 Auslagen
  8. § 7 Entstehung des Kostenanspruchs
  9. § 8 Kostenentscheidung, Rechtsbehelf
  10. § 9 Festsetzungsverjährung
  11. § 10 Kostenvorschuss, Zurückbehaltung, Zahlungsrückstände
  12. § 11 Fälligkeit
  13. § 12 Billigkeitsmaßnahmen, Niederschlagung
  14. § 13 Zinsen
  15. § 14 Säumniszuschläge
  16. § 15 Zahlungsverjährung
  17. § 16 Inkrafttreten
  18. Anlage 1 Anlage (Gebührenverzeichnis)

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    08.11.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.11.2024

    GV. NRW. 2025 S. 100

  2. Historischer Änderungsnachweis

    17.01.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 21.10.2022

    GV. NRW. S. 962

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).