Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2021 S. 275
Satzung zur Erhebung von Kosten für Amtshandlungen der Landesmedienanstalten auf Grundlage des Medienstaatsvertrages (MStV) sowie des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)
16 Normen · Ausgangsfassung vom 19.02.2021 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Amtshandlung, Kostengläubiger, Kostenschuldner, sachliche Kostenfreiheit
- § 2 Gebührenverzeichnis und Gebührenbemessung
- § 3 Mehrere Amtshandlungen
- § 4 Kosten bei Ablehnung, Zurücknahme oder Erledigung eines Antrags
- § 5 Kosten im Rechtsbehelfsverfahren
- § 6 Auslagen
- § 7 Entstehung des Kostenanspruchs
- § 8 Kostenentscheidung, Rechtsbehelf
- § 9 Festsetzungsverjährung
- § 10 Kostenvorschuss, Zurückbehaltung, Zahlungsrückstände
- § 11 Fälligkeit
- § 12 Billigkeitsmaßnahmen, Niederschlagung
- § 13 Zinsen
- § 14 Säumniszuschläge
- § 15 Zahlungsverjährung
- § 16 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage (Gebührenverzeichnis)
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
08.11.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 08.11.2024
GV. NRW. 2025 S. 100
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Historischer Änderungsnachweis
17.01.2023 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 21.10.2022
GV. NRW. S. 962
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).