Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2015 S. 832

Fünftes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes

10 Normen · Ausgangsfassung vom 08.12.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Einrichtung und Zuständigkeit einer Landesstelle zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 42a und b des Achten Buches Sozialgesetzbuch
  3. § 2 Aufnahmepflicht des Jugendamtes
  4. § 3 Aufnahmequote und Umfang der Aufnahmepflicht
  5. § 4 Verfahren zur landesinternen Verteilung
  6. § 5 Interkommunale Kooperation
  7. § 6 Datenerhebung und -verarbeitung
  8. § 7 Verwaltungskostenpauschale
  9. § 8 Verwaltungsverfahren und Durchführungsvorschriften
  10. § 9 Berichtspflicht
  11. § 10 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    10.06.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.06.2025, Artikel 3

    GV. NRW. S. 572

  2. Historischer Änderungsnachweis

    19.02.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 11

    GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).