Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. 2015 S. 832
Fünftes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
10 Normen · Ausgangsfassung vom 08.12.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Einrichtung und Zuständigkeit einer Landesstelle zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 42a und b des Achten Buches Sozialgesetzbuch
- § 2 Aufnahmepflicht des Jugendamtes
- § 3 Aufnahmequote und Umfang der Aufnahmepflicht
- § 4 Verfahren zur landesinternen Verteilung
- § 5 Interkommunale Kooperation
- § 6 Datenerhebung und -verarbeitung
- § 7 Verwaltungskostenpauschale
- § 8 Verwaltungsverfahren und Durchführungsvorschriften
- § 9 Berichtspflicht
- § 10 Inkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
10.06.2025 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.06.2025, Artikel 3
GV. NRW. S. 572
-
Historischer Änderungsnachweis
19.02.2022 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 11
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).