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5. AG-KJHG

§ 10 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31436/10#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31436/10#abs-2 (2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 7 am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Auszahlung der Verwaltungskostenpauschale erfolgt erstmals zum 1. September 2016 als quartalsbezogene Abschlagszahlung, die auf der Grundlage der jeweils aktuellen Stichtagsmeldung festgesetzt wird.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

Die Ministerin

für Schule und Weiterbildung

Der Finanzminister

Der Minister

für Inneres und Kommunales

Der Minister

für Arbeit, Integration und Soziales

Die Ministerin

für Familie, Kinder, Jugend,

Kultur und Sport

§ 9