Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / 5. AG-KJHG
5. AG-KJHG§ 10 Inkrafttreten
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31436/10#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31436/10#abs-2 (2) Abweichend von Absatz 1 tritt § 7 am 1. Januar 2016 in Kraft. Die Auszahlung der Verwaltungskostenpauschale erfolgt erstmals zum 1. September 2016 als quartalsbezogene Abschlagszahlung, die auf der Grundlage der jeweils aktuellen Stichtagsmeldung festgesetzt wird.
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