Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss …§ 24 Wiederholungsprüfung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30067/24#abs-1 (1) Die Zulassungsvoraussetzungen und der Inhalt der Wiederholungsprüfung richten sich nach § 12 Prüfungsverordnung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30067/24#abs-2 (2) Für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung finden die §§ 1 Abs. 2 und 9, 10 Prüfungsordnung Anwendung.
V. Abschnitt
Schlussbestimmungen