Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen
Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss …§ 12 Prüfungsinhalt und Gliederung der Fortbildungsprüfung
Stand: 26.08.2026
Die Inhalte der Prüfung und die Gliederung der Fortbildungsprüfung richten sich nach §§ 3 bis 9 der Prüfungsverordnung.