Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ in Nordrhein-Westfalen

Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss …

§ 12 Prüfungsinhalt und Gliederung der Fortbildungsprüfung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Inhalte der Prüfung und die Gliederung der Fortbildungsprüfung richten sich nach §§ 3 bis 9 der Prüfungsverordnung.

§ 11 § 13