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HintG NRW

§ 7 Beteiligte

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30064/7#abs-1 (1) Am Hinterlegungsverfahren ist beteiligt,

1. wer die Annahme zur Hinterlegung nach § 11 beantragt (Hinterleger),

2. wer vom Hinterleger in dem Antrag nach § 11 oder später schriftlich als möglicher Empfänger bezeichnet wird, oder

3. wer in dem Antrag nach § 20 als Empfänger bezeichnet wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30064/7#abs-2 (2) Beteiligt sind ferner Behörden, Notare und Gerichte, die ein Ersuchen an die Hinterlegungsstelle richten.

§ 6 § 8