Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / HintG NRW
HintG NRW§ 7 Beteiligte
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30064/7#abs-1 (1) Am Hinterlegungsverfahren ist beteiligt,
1. wer die Annahme zur Hinterlegung nach § 11 beantragt (Hinterleger),
2. wer vom Hinterleger in dem Antrag nach § 11 oder später schriftlich als möglicher Empfänger bezeichnet wird, oder
3. wer in dem Antrag nach § 20 als Empfänger bezeichnet wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_30064/7#abs-2 (2) Beteiligt sind ferner Behörden, Notare und Gerichte, die ein Ersuchen an die Hinterlegungsstelle richten.