Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 488

Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Waldorfschulen

9 Normen · ausgefertigt 21.06.2008 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Erwerb eines dem Ersten Schulabschlussgleichwertigen Abschlusses
  3. § 2 Erwerb eines dem Erweiterten Ersten Schulabschlussgleichwertigen Abschlusses
  4. § 3 Erwerb eines dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Abschlusses
  5. § 4 Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
  6. § 5 Abschlussverfahren
  7. § 6 Mündliche Prüfungen
  8. § 7 Abschlusszeugnis, Bescheinigung über Gleichwertigkeit des erworbenen Abschlusses
  9. § 7a Sonderregelungen für das Schuljahr 2020/2021 zum Erwerb von Abschlüssen undBerechtigungen
  10. § 8 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften, Berichtspflicht