Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 488
Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Waldorfschulen
9 Normen · ausgefertigt 21.06.2008 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Erwerb eines dem Ersten Schulabschlussgleichwertigen Abschlusses
- § 2 Erwerb eines dem Erweiterten Ersten Schulabschlussgleichwertigen Abschlusses
- § 3 Erwerb eines dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Abschlusses
- § 4 Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
- § 5 Abschlussverfahren
- § 6 Mündliche Prüfungen
- § 7 Abschlusszeugnis, Bescheinigung über Gleichwertigkeit des erworbenen Abschlusses
- § 7a Sonderregelungen für das Schuljahr 2020/2021 zum Erwerb von Abschlüssen undBerechtigungen
- § 8 Inkrafttreten, Übergangsvorschriften, Berichtspflicht