Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / HeilBerG
HeilBerG§ 75 Eröffnung des Verfahrens
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/75#abs-1 (1) Das berufsgerichtliche Verfahren wird durch einen Beschluss des Berufsgerichts für Heilberufe eröffnet, in welchem die den Beschuldigten zur Last gelegten Verfehlungen anzuführen sind (Rechtshängigkeit). Die Zuständigkeit des Gerichts wird durch eine Veränderung der sie begründenden Umstände nach Eintritt der Rechtshängigkeit nicht berührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/75#abs-2 (2) Der Beschluss ist den Beschuldigten, der Kammer und der Bezirksregierung als Vertretung der antragsberechtigten Aufsichtsbehörde zuzustellen. Findet ein Ermittlungsverfahren statt, so ist in dem Beschluss zugleich ein richterliches Mitglied des Berufsgerichts für Heilberufe zu benennen, das das Ermittlungsverfahren führt (Untersuchungsführerin oder Untersuchungsführer).
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 75 HeilBerG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- Landesberufsgericht für Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 15.07.2005 – 13 E 466/04.TZitiert von 13
- Berufsgericht für Heilberufe Köln, 12.03.2013 – 32 K 1712/12.T
- Berufsgericht für Heilberufe Köln, 07.08.2012 – 32 K 3162/11.TBerufsrecht der Psychotherapeuten: Anforderungen an die Erstellung eines Gutachtens ohne vorherige Untersuchung der zu begutachtenden Person Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- Berufsgericht für Heilberufe Köln, 07.11.2011 – 35 K 3276/11.T
- Landesberufsgericht für Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 – 6t E 429/08.T
- Landesberufsgericht für Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 – 6t A 1014/05.TZitiert von 3
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 75 HeilBerG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.