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HeilBerG

§ 74 Bestandteile des Verfahrens

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/74#abs-1 (1) Das Verfahren vor den Berufsgerichten für Heilberufe besteht aus dem Ermittlungsverfahren und der Hauptverhandlung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28044/74#abs-2 (2) Ist der Sachverhalt genügend geklärt, so kann das Berufsgericht für Heilberufe von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehen und sogleich die Hauptverhandlung anordnen oder im Beschlussverfahren entscheiden.

§ 73 § 75