Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / PsychKG
PsychKG§ 32 Meldepflichten, Berichterstattung, Landespsychiatrieplan
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28004/32#abs-1 (1) Alle Zwangsmaßnahmen nach diesem Gesetz werden in verschlüsselter und anonymisierter Form erfasst und der Aufsichtsbehörde jährlich gemeldet. Die Meldung erfolgt spätestens bis zum 31. März des Folgejahres. Meldepflichtige Zwangsmaßnahmen gemäß Satz 1 sind
1. Unterbringungen nach §§ 11 und 12,
2. sofortige Unterbringungen nach § 14,
3. ärztliche Zwangsmaßnahmen nach § 18 Absatz 4 und
4. besondere Sicherungsmaßnahmen nach § 20.
Näheres über Art und Umfang der Daten und deren Übermittlung wird durch das für Gesundheit zuständige Ministerium bestimmt. Die monatliche Meldung von Zwangsbehandlungen gemäß § 18 Absatz 6 Satz 5 bleibt davon unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28004/32#abs-2 (2) Das für Gesundheit zuständige Ministerium berichtet dem Landtag alle zwei Jahre über Rahmendaten der Unterbringung nach diesem Gesetz. Der Bericht erfolgt erstmalig zum 31. Dezember 2018.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_28004/32#abs-3 (3) Das für Gesundheit zuständige Ministerium erstellt einen Landespsychiatrieplan. Der Landespsychiatrieplan enthält die Rahmenplanung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Hilfeangebote für die Personen nach § 1 Nummer 1. Bei der Erstellung des Landespsychiatrieplans wird das für Gesundheit zuständige Ministerium vom Landesfachbeirat Psychiatrie beraten. Der Landespsychiatrieplan wird nach Bedarf fortgeschrieben. Das für Gesundheit zuständige Ministerium prüft jeweils spätestens nach fünf Jahren, ob eine Fortschreibung erforderlich ist.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 32 PsychKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 15.11.2016 – 7 K 7626/13Zitiert von 4
- VG Arnsberg, 08.12.2006 – 3 K 2473/06
- VG Düsseldorf, 16.04.2008 – 7 K 105/07Zitiert von 2
- VG Düsseldorf, 08.07.2008 – 5 K 3805/08
- VG Düsseldorf, 14.08.2014 – 7 K 9652/13Zitiert von 2
- VG Köln, 21.02.2017 – 7 K 7492/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LG Kleve, 17.03.2014 – 4 T 90/14Zitiert von 1
- AG Remscheid, 07.04.2011 – 7 C 40/10
- VG Minden, 05.01.2007 – 6 K 553/05Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 PsychKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.