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# § 11 NW_27719 (Nordrhein-Westfalen) — Bauvorlagen zum Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren

Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) 1)  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem Bauantrag für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Bauvorhaben nach § 65 BauO NRW 2018 ist neben den Bauvorlagen nach § 10 das Brandschutzkonzept nach § 9 in dreifacher Ausfertigung beizufügen. Neben den Bauvorlagen nach Satz 1 ist dem Bauantrag für neu zu errichtende öffentlich zugängliche Gebäude gemäß § 49 Absatz 2 BauO NRW 2018, die große Sonderbauten gemäß § 50 Absatz 2 BauO NRW 2018 - mit Ausnahme von Gebäuden im Zuständigkeitsbereich von Polizei und Justiz - sind, ein Barrierefrei-Konzept nach § 9a in dreifacher Ausfertigung beizufügen.

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Zitiervorschlag: § 11 NW_27719 (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27719/11

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