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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 74
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/74#abs-1 (1) Der Personalrat bestimmt mit bei ordentlichen Kündigungen durch den Arbeitgeber. § 72 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/74#abs-2 (2) Der Personalrat ist vor Abmahnungen, bei Kündigungen in der Probezeit, bei außerordentlichen Kündigungen, bei Aufhebungs- oder Beendigungsverträgen und bei Mitteilungen an Auszubildende darüber, dass deren Einstellung nach beendeter Ausbildung nicht beabsichtigt ist, anzuhören. Hierbei sind die Gründe, auf die sich die beabsichtigte Abmahnung oder Kündigung stützen soll, vollständig anzugeben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/74#abs-3 (3) Eine ohne Beteiligung des Personalrates ausgesprochene Kündigung oder ein ohne Beteiligung des Personalrates geschlossener Aufhebungs- oder Beendigungsvertrag ist unwirksam.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/74#abs-4 (4) Der Personalrat kann vor einer Stellungnahme die betroffene Arbeitnehmerin oder den betroffenen Arbeitnehmer anhören. Erhebt der Personalrat Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme oder Vereinbarung, hat er der betroffenen Arbeitnehmerin oder dem betroffenen Arbeitnehmer eine Abschrift seiner Stellungnahme zuzuleiten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/74#abs-5 (5) Stimmt der Personalrat einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung nicht zu, gilt § 66 Absatz 2 und 3 sinngemäß. Das weitere Verfahren regelt sich nach § 66 Absatz 5 und Absatz 7 Satz 1 und 2.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/74#abs-6 (6) Hat der Personalrat gegen eine beabsichtigte Kündigung in der Probezeit oder gegen eine außerordentliche Kündigung Einwendungen, gibt er diese binnen drei Arbeitstagen der Dienststelle schriftlich zur Kenntnis. Absatz 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 7recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/74#abs-7 (7) Will der Personalrat gegen einen Aufhebungs- oder Beendigungsvertrag Einwände erheben, gibt er diese binnen einer Woche schriftlich der Dienststelle zur Kenntnis. Absatz 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 8recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/74#abs-8 (8) Bei Initiativanträgen des Personalrats gilt § 66 Absatz 4 und 6 entsprechend.
Wird zitiert von 91 Entscheidungen zu § 74 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- ArbG Siegburg, 08.09.2022 – 5 Ca 1765/21
- LAG Hamm, 15.02.2022 – 6 Sa 903/21Zitiert von 1
- LAG Hamm, 13.11.2014 – 17 Sa 1123/14Zitiert von 3
- LAG Düsseldorf, 15.05.2025 – 11 SLa 449/24Zitiert von 3
- LAG Köln, 05.06.2013 – 3 Sa 1002/12
- LAG Köln, 20.05.2021 – 8 Sa 85/19
Zuletzt entschieden
- BAG, 29.01.2026 – 2 AZR 128/25Wartezeitkündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - StellungnahmefristZitiert von 3
- ArbG Solingen, 22.01.2026 – 2 Ca 1062/25
- LAG Köln, 11.12.2025 – 6 SLa 286/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 74 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.