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Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen …§ 69
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/69#abs-1 (1) Soweit der Personalrat an Entscheidungen mitwirkt, ist die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung mit dem Ziel einer Verständigung rechtzeitig und eingehend mit ihm zu erörtern. § 66 Absatz 3 Satz 7 bis 9 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/69#abs-2 (2) Äußert sich der Personalrat nicht innerhalb von zwei Wochen oder hält er bei Erörterung seine Einwendungen oder Vorschläge nicht aufrecht, so gilt die beabsichtigte Maßnahme als gebilligt. Erhebt der Personalrat Einwendungen, so hat er der Dienststelle die Gründe mitzuteilen. § 66 Absatz 3 Satz 6 gilt entsprechend. Entspricht die Dienststelle den Einwendungen des Personalrats nicht oder nicht in vollem Umfang, so teilt sie dem Personalrat ihre Entscheidung unter Angabe der Gründe schriftlich oder elektronisch mit.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/69#abs-3 (3) Der Personalrat einer nachgeordneten Behörde kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung (Absatz 2 Satz 4) die Entscheidung der im Verwaltungsaufbau übergeordneten Stelle, bei der eine Stufenvertretung besteht, beantragen. Diese entscheidet nach Verhandlung mit der bei ihr bestehenden Stufenvertretung. Eine Abschrift des Antrags leitet der Personalrat seiner Dienststelle zu.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/69#abs-4 (4) Ist ein Antrag nach Absatz 3 Satz 1 gestellt, so ist eine beabsichtigte Maßnahme bis zur Entscheidung der angerufenen Stelle auszusetzen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/69#abs-5 (5) § 66 Abs. 8 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27385/69#abs-6 (6) In den Fällen des Absatzes 2 Satz 4 kann der Personalrat einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes oder einer sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Entscheidung des verfassungsmäßig zuständigen obersten Organs oder des von ihm bestimmten Ausschusses beantragen. Die Absätze 3 bis 5 gelten entsprechend.
Wird zitiert von 36 Entscheidungen zu § 69 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Arnsberg, 11.12.2008 – 20 K 2063/07.PVL
- VG Aachen, 27.04.2012 – 16 K 118/11.PVL
- OVG NRW, 18.10.2000 – 1 A 5334/98.PVLZitiert von 4
- LAG Köln, 05.05.2011 – 13 Sa 1462/10Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 10.04.2014 – 35 K 1858/12.OZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 28.03.2011 – 2 L 190/11Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 16.06.2026 – 6 B 548/26
- VG Minden, 08.05.2026 – 4 L 2325/25
- BVerwG, 04.08.2020 – 2 B 41.19Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde im Disziplinarverfahren wegen verfehlter Darlegung der Revisionszulassungsgründe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 69 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.