Gesetze / Niederspannungsanschlussverordnung
NAV§ 7 Art des Netzanschlusses
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
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- VGH Baden-Württemberg, 19.07.2023 – 14 S 504/21Zitiert von 6
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2023 – 14 S 370/22Zitiert von 6
- LG Neuruppin, 01.03.2018 – 31 O 222/17
- BGH, 25.02.2014 – VI ZR 144/13Produkthaftung eines Stromnetzbetreibers für Überspannungsschäden an HaushaltsgerätenZitiert von 8
- VGH Baden-Württemberg, 04.06.2025 – 14 S 1024/24
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Spannung beträgt am Ende des Netzanschlusses bei Drehstrom etwa 400 oder 230 Volt und bei Wechselstrom etwa 230 Volt. Die Frequenz beträgt etwa 50 Hertz. Welche Stromart und Spannung für das Vertragsverhältnis maßgebend sein sollen, ergibt sich daraus, an welche Stromart und Spannung die Anlage des Anschlussnehmers angeschlossen ist oder angeschlossen werden soll. Bei der Wahl der Stromart sind die Belange des Anschlussnehmers im Rahmen der jeweiligen technischen Möglichkeiten angemessen zu berücksichtigen.