Gesetze / Bundeswasserstraßengesetz

WaStrG

§ 14c (weggefallen)

Stand: 31.07.2026

Bund4 Fassungen7 Entscheidungen

Für § 14c WaStrG liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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