Gesetze / Milchproduktqualitätsverordnung

MilchPQV

§ 45 Weitere bei eingedickter Milch und Trockenmilch verwendbare Lebensmittel und Stoffe

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 14.06.2026

Bund

Zur Herstellung von eingedickter Milch und Trockenmilch dürfen zugesetzt werden:

1.
Vitamine und Mineralstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006;
2.
Lebensmittelenzyme;
3.
Lebensmittelzusatzstoffe;
4.
Laktase.

Satz 1 Nummer 1 gilt vorbehaltlich des § 1a des Gesetzes über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht.

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